Ar­beits­me­di­zin

Ge­samt­be­treu­ung für Ihr Un­ter­neh­men 

Be­treu­ung nach dem Ar­beits­si­cher­heits­ge­setz (ASiG)

Eigene betriebsärtzliche Praxis - kurzfristige Termine!

Betreuung und Untersuchungen aus einer Hand

Zur Betreuung

Unsere arbeitsmedizinische Betreuung unterstützt Ihr Unternehmen dabei, die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter zu fördern und gesetzliche Anforderungen zu erfüllen.

Frau analysiert Geschäftsdaten am Arbeitsplatz

Zur Praxis

In unserer modern ausgestatteten arbeitsmedizinischen Praxis führen wir sämtliche arbeitsmedizinischen Untersuchungen und Vorsorgen durch.

Stethoskop auf glänzender Oberfläche

Arbeitsmedizinische Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)

WS In­dus­tries kann Sie und Ihr Un­ter­neh­men dabei un­terstützen, alle wich­ti­gen De­tails hin­sicht­lich des Be­triebs­a­rz­tes zu er­fah­ren und ggf. um­zu­set­zen. Wir über­neh­men die fach­li­che In­for­ma­ti­on zu die­sem Thema und stel­len Ihnen qua­li­fi­zier­te Be­triebsärzte bzw. Ar­beits­me­di­zi­ner für Ihr Un­ter­neh­men, damit alle Vor­ga­ben gemäß DGUV Vor­schrift 2 ein­ge­hal­ten sind.

Neh­men Sie jetzt Kon­takt mit uns auf und las­sen sich ausführ­lich zum Thema Be­triebsärzt­li­che Be­treu­ung be­ra­ten.

Arzt spricht mit Patientin im Büro

Das sieht die Grund­be­treu­ung vor

Be­triebsärzte und Fach­kräfte für Ar­beits­si­cher­heit sind im Zu­sam­men­hang mit der Grund­be­treu­ung (gemäß DGUV Vor­schrift 2) ge­for­dert, wenn be­son­de­re be­trieb­li­che Er­eig­nis­se vor­ge­fal­len sind, z. B. wenn Unfälle und Bei­na­heunfälle, oder Ver­dachtsfälle von Be­rufs­krank­hei­ten vor­lie­gen.

Zur Grund­be­treu­ung muss fer­ner die Un­terstützung bei der Erfüllung von Mel­de­pflich­ten gegenüber Behörden und Un­fall­ver­si­che­rungs­trägern ge­rech­net wer­den. Zu Letz­te­rem zählen auch die jähr­li­che Do­ku­men­ta­ti­on der ei­ge­nen Tätig­keit und der Nach­weis, wie die Ein­satz­zei­ten in An­spruch ge­nom­men wur­den.

Maßgeschneiderte
Betreuungskonzepte für
Ihr Unternehmen

Jedes Unternehmen hat spezifische Anforderungen an die arbeitsmedizinische Betreuung, abhängig von Branche, Betriebsgröße und individuellen Gefährdungen. Unsere Experten entwickeln daher individuelle Betreuungskonzepte, die genau auf Ihre betrieblichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Dabei berücksichtigen wir:

  • Betriebsgröße: Kleine, mittlere und große Unternehmen haben unterschiedliche Anforderungen und Ressourcen.
  • Branchenspezifische Risiken: Jede Branche bringt eigene Gefährdungspotenziale mit sich, die spezifische Maßnahmen erfordern.
  • Betriebliche Besonderheiten: Individuelle Arbeitsprozesse und -bedingungen werden in die Planung einbezogen.

Durch diese maßgeschneiderten Konzepte gewährleisten wir optimale Gesundheitsstandards und unterstützen Sie dabei, Ihre gesetzlichen Pflichten effizient zu erfüllen.

Unterstützung bei der Implementierung von Gesundheitsmaßnahmen

Die Einführung neuer Gesundheitsmaßnahmen erfordert sorgfältige Planung und Umsetzung. Unsere Betriebsärzte stehen Ihnen dabei zur Seite und bieten:

  • Beratung bei der Planung und Ausführung von Betriebsanlagen: Unterstützung bei der gesundheitsförderlichen Gestaltung und Unterhaltung Ihrer Anlagen.
  • Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln: Beratung zur geeigneten persönlichen Schutzausrüstung für Ihre Mitarbeiter.
  • Gestaltung von Arbeitsplätzen und -abläufen: Optimierung der Ergonomie und Effizienz zur Minimierung von Gesundheitsrisiken.

Zudem schulen wir Ihre Mitarbeiter im sicheren Umgang mit neuen Verfahren und Technologien, um eine nachhaltige Umsetzung der Gesundheitsmaßnahmen zu gewährleisten.

Ganzheitliche Betreuung
für nachhaltige Gesundheit

Regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Gesundheitsstandards

Betriebliche Gesundheit ist ein fortlaufender Prozess, der kontinuierliche Überwachung und Anpassung erfordert. Unsere Leistungen umfassen:

  • Regelmäßige Betriebsbegehungen: Identifizierung von potenziellen Gesundheitsgefährdungen und Überprüfung der Wirksamkeit bestehender Maßnahmen.
  • Anpassung an gesetzliche Änderungen: Sicherstellung, dass Ihre Gesundheitsstandards stets den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
  • Dokumentation und Berichterstattung: Transparente Aufzeichnung aller Maßnahmen und Ergebnisse zur Nachverfolgbarkeit und für eventuelle Audits.

Durch diese kontinuierlichen Überprüfungen gewährleisten wir, dass Ihr Unternehmen stets auf dem neuesten Stand der betrieblichen Gesundheit ist.

Beratung und Schulung Ihrer Mitarbeiter

Gut informierte Mitarbeiter sind der Schlüssel zu einem gesunden Arbeitsplatz. Wir bieten umfassende Schulungen und Unterweisungen an, um das Bewusstsein für betriebliche Gesundheit zu stärken und das Wissen über gesundheitsförderliche Arbeitspraktiken zu vertiefen. Unsere Schulungsangebote umfassen:

  • Regelmäßige Unterweisungen: Vermittlung von Grundlagen und aktuellen Entwicklungen im Gesundheitsschutz.
  • Spezifische Schulungen: Trainings zu besonderen Gesundheitsgefährdungen oder neuen Arbeitsverfahren in Ihrem Betrieb.
  • Praktische Übungen: Förderung des gesundheitsbewussten Verhaltens durch praxisnahe Trainings und Simulationen.

So fördern wir eine Gesundheitskultur in Ihrem Unternehmen und tragen dazu bei, arbeitsbedingte Erkrankungen und Gesundheitsrisiken zu minimieren.

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Ihr Ansprechpartner steht für Sie bereit

Mann in Anzug lächelt vor Firmenlogo

Mein Name ist Andre Weber und ich bin Ihr Experte rund um das Thema arbeitsmedizinische Betreuung. Vereinbaren Sie einfach ein unverbindliches Beratungsgespräch mit mir und wir bewerten gemeinsam Ihre Situation und die beste Lösung für Sie.

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Die häufigsten Fragen
unserer Kunden

Ihre Frage nicht dabei? Kein Problem, einfach Termin vereinbaren und wir kümmern uns um Ihr Anliegen!

Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet Arbeitgeber, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, um den Gesundheitsschutz und die Unfallverhütung im Betrieb zu gewährleisten. Ziel ist es, die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen und arbeitsbedingte Erkrankungen zu verhindern.

Grundsätzlich sind alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, verpflichtet, eine arbeitsmedizinische Betreuung sicherzustellen. Der Umfang der Betreuung richtet sich nach der Betriebsgröße, der Branche und den spezifischen Gefährdungen im Betrieb. Kleinere Betriebe können unter bestimmten Voraussetzungen alternative Betreuungsmodelle wählen.

Der Betriebsarzt unterstützt den Arbeitgeber in allen Belangen des Gesundheitsschutzes und der Unfallverhütung. Zu seinen Aufgaben gehören:

  • Beratung bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsabläufen und dem Einsatz von Arbeitsmitteln.
  • Überprüfung der Einhaltung von Gesundheitsschutzvorschriften.
  • Durchführung von Schulungen und Unterweisungen für Mitarbeiter.
  • Untersuchung von arbeitsbedingten Erkrankungen und Entwicklung von Präventionsmaßnahmen.

Die Betriebsgröße wird in der Regel anhand der Anzahl der Beschäftigten ermittelt. Dabei werden Vollzeit- und Teilzeitkräfte entsprechend berücksichtigt. Die genaue Zuordnung zu Betreuungsgruppen erfolgt gemäß den Vorgaben der DGUV Vorschrift 2.