Externer Brandschutzbeauftragter
Professionelle Betreuung für Ihr Unternehmen

Externer Brandschutzbeauftragter nach VdS 3111, vfdb 12-09-01 & DGUV 205-003

Beratung & Betreuung für Betriebe aller Branchen

Kosteneffiziente Lösung ohne interne Ressourcenbindung

Ihr Partner für professionelle Brandsicherheit

Als erfahrener Dienstleister im Bereich Arbeitssicherheit ist WS Industries Ihr kompetenter Ansprechpartner, wenn es um vorbeugenden und organisatorischen Brandschutz geht.
Unsere externen Brandschutzbeauftragten übernehmen die gesetzlich geforderten Aufgaben zuverlässig, praxisnah und immer rechtskonform – damit Sie sich voll auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren können.

Arbeiter mit Feuerlöscher in Lagerhalle

Was macht ein externer Brandschutzbeauftragter genau?

Ein externer Brandschutzbeauftragter ist die zentrale Ansprechperson für alle Brandschutzfragen in Ihrem Unternehmen.
Von der Durchführung interner Brandschutzbegehungen über die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen bis hin zur Teilnahme an behördlichen Brandschauen – wir sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen sicher, vorbereitet und auditkonform bleibt.

Gesetzliche Anforderungen & Pflichten

Nach DGUV Information 205-003, VdS 3111 und der vfdb-Richtlinie 12-09-01 ist jedes Unternehmen verpflichtet, Brandschutzmaßnahmen zu planen, umzusetzen und regelmäßig zu überprüfen.
Ein externer Brandschutzbeauftragter stellt sicher, dass alle relevanten Vorschriften eingehalten werden – von Gefährdungsbeurteilungen über Evakuierungsplänen bis zu praxisnahen Übungen.

Warum ein
externer Brand­-
schutzbeauftragter
die bessere Wahl ist

Wirtschaftlichkeit und Rechtssicherheit vereint

Ein externer Beauftragter spart Ihnen nicht nur die Personalkosten für eine interne Fachkraft, sondern bringt auch aktuelles Fachwissen und jahrelange Erfahrung mit. Sie profitieren von einem optimalen Kosten-Nutzen-Verhältnis und reduzieren gleichzeitig Ihre Haftungsrisiken.

Unterstützung bei Audits & Behörden

Wir begleiten Sie aktiv bei behördlichen Begehungen und Audits, erstellen erforderliche Nachweise und beraten Sie bei der Umsetzung von Auflagen – kompetent, lösungsorientiert und immer praxisnah.

Flexible Betreuung nach Ihrem Bedarf

Ob punktuell bei Bauprojekten oder dauerhaft im laufenden Betrieb – unsere Experten passen sich Ihrem Rhythmus an. Die Betreuung erfolgt ortsnah und planbar, inklusive aller Dokumentations- und Berichtspflichten.

Vorteile eines
externen Brandschutz-
beauftragten

Wirtschaftlichkeit und Rechtssicherheit vereint

Ein externer Beauftragter spart Ihnen nicht nur die Personalkosten für eine interne Fachkraft, sondern bringt auch aktuelles Fachwissen und jahrelange Erfahrung mit. Sie profitieren von einem optimalen Kosten-Nutzen-Verhältnis und reduzieren gleichzeitig Ihre Haftungsrisiken.

Flexible Betreuung nach Ihrem Bedarf

Ob punktuell bei Bauprojekten oder dauerhaft im laufenden Betrieb – unsere Experten passen sich Ihrem Rhythmus an. Die Betreuung erfolgt ortsnah und planbar, inklusive aller Dokumentations- und Berichtspflichten.

Unsere Leistungen
als externer Brandschutz-
beauftragter

Erstberatung

Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Erstberatung zur Ermittlung Ihres individuellen Bedarfs. So stellen wir sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen nach vfdb-Richtlinie 12-09-01, DGUV Information 205-003 und VdS 3111 erfüllt werden.

Betreuung vor Ort

Unsere Brandschutzexperten führen regelmäßige Begehungen durch, prüfen Brandschutzkonzepte und identifizieren potenzielle Gefahrenquellen – stets mit Fokus auf den betrieblichen Alltag.

Lückenlose Dokumentation

Alle Maßnahmen und Prüfungen werden vollständig dokumentiert. Damit haben Sie jederzeit den Nachweis für interne Audits, Behörden oder Versicherungen griffbereit.

Schulung & Unterweisung

Wir schulen Ihre Mitarbeiter im Brandschutz, im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen und im richtigen Verhalten im Brandfall – praxisnah und nachhaltig.

Sie benötigen mehr Informationen?

Ihr Ansprechpartner steht für Sie bereit!

Mann vor Firmenlogo lächelt

Mein Name ist Olaf Steuten und ich bin Ihr externer Brandschutzbeauftragter. Vereinbaren Sie einfach ein unverbindliches Beratungsgespräch mit mir und wir bewerten gemeinsam Ihre Situation und die beste Lösung für Sie.

Jetzt Termin anfragen!

Häufige Fragen
zum Brandschutzbeauftragten

Ist Ihre Frage nicht dabei? Kein Problem, einfach Termin vereinbaren und wir kümmern uns um Ihr Anliegen!

Ein externer Brandschutzbeauftragter wird immer dann erforderlich, wenn dies von der zuständigen Behörde, dem Feuerversicherer oder im Brandschutzkonzept gefordert wird.
Grundlage sind u. a. die Musterbauordnung (MBO), die Arbeitsstättenverordnung sowie branchenspezifische Vorschriften der DGUV.

Verpflichtend ist die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten ab Verkaufsstätten, Versammlungs- und Veranstaltungsräumen mit einer Fläche von mehr als 2.000 m².

Auch bei erhöhtem Brandrisiko – etwa durch Lagerung brennbarer Stoffe, Schweißarbeiten oder komplexe Gebäudestrukturen – empfehlen Versicherer und Aufsichtsbehörden die Bestellung eines (externen) Brandschutzbeauftragten, um Haftungsrisiken und Betriebsunterbrechungen zu vermeiden.

Unsere Experten übernehmen alle organisatorischen und vorbeugenden Brandschutzaufgaben – von der regelmäßigen Begehung über die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen bis zur Vorbereitung auf behördliche Brandschauen. Auch Mitarbeiterschulungen und Dokumentationen gehören zu unseren Leistungen.

Ein externer Brandschutzbeauftragter spart Kosten und Zeit, da keine interne Ausbildung oder Freistellung erforderlich ist. Sie profitieren von fachübergreifender Erfahrung, unabhängiger Beratung, lückenloser Dokumentation und der Gewissheit, dass Ihr Unternehmen jederzeit rechtskonform aufgestellt ist.

Unsere Betreuung erfolgt gemäß vfdb-Richtlinie 12-09-01, DGUV Information 205-003 sowie VdS 3111. Damit erfüllen wir alle aktuellen Anforderungen an den betrieblichen Brandschutz und gewährleisten eine praxisgerechte, rechtskonforme Umsetzung.

Die Häufigkeit richtet sich nach der Betriebsgröße, Branche und Gefährdungsstufe. In der Regel erfolgen Begehungen mindestens einmal jährlich – bei erhöhter Brandgefährdung oder besonderen Auflagen auch häufiger. Alle Termine werden individuell abgestimmt.

In der Regel können wir innerhalb weniger Tage einen Ersttermin vereinbaren. Dank unserer regionalen Teams gewährleisten wir eine besonders schnelle und unkomplizierte Umsetzung – bundesweit und flexibel nach Ihrem Bedarf.