Bediener von Hubarbeitsbühnen
Schulung nach DGUV G 308-008

Praxisnahe Ausbildung mit Theorie & Prüfung

Erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen (DGUV)

Zertifikat für sicheres und rechtskonformes Arbeiten

Sicher und rechtskonform
Arbeiten mit Hubarbeitsbühnen

Die Bedienung von Hubarbeitsbühnen erfordert nicht nur technisches Verständnis, sondern auch die Kenntnis aller relevanten Vorschriften. Mit der Schulung „Bediener von Hubarbeitsbühnen“ nach DGUV G 308-008 vermittelt WS Industries praxisnahes Wissen für einen sicheren Umgang. Unsere Teilnehmer lernen die Grundlagen, typische Gefahren und den richtigen Einsatz in Theorie und Praxis. Abgeschlossen wird die Ausbildung mit einer Prüfung und einer anerkannten Teilnehmerbescheinigung.

Arbeiter auf Hebebühne an einer Gebäudewand

Warum eine Hubarbeitsbühnen-Schulung unverzichtbar ist

Unfälle mit Hubarbeitsbühnen entstehen meist durch unsachgemäße Bedienung oder fehlende Kenntnisse der Vorschriften. Unternehmer sind gesetzlich verpflichtet, nur geschulte Personen einzusetzen. Neben dem Schutz der Mitarbeiter vermeidet die Schulung auch Bußgelder und persönliche Haftungsrisiken für Arbeitgeber. Unsere Ausbildung umfasst rechtliche Grundlagen, Aufbau und Funktion der Bühnen, sichere Handhabung, regelmäßige Prüfungen und den Umgang mit besonderen Einsatzsituationen. So sind Ihre Mitarbeiter bestens vorbereitet.

Inhalte & Schwerpunkte
der Schulung

Rechtliche Grundlagen & Vorschriften

Die Schulung basiert auf dem DGUV Regelwerk, wie DGUV Grundsatz 308-008, DGUV I 208-019 und TRBS 2111 Teil 1. Sie regeln klar, dass nur ausgebildete Personen Hubarbeitsbühnen führen dürfen. Unternehmer sind verpflichtet, Mitarbeiter regelmäßig (mind. einmal jährlich) zu unterweisen. Zudem sind arbeitsmedizinische Untersuchungen nach G25 („Fahr- und Steuertätigkeiten“) und G41 („Arbeiten mit Absturzgefahr“) empfohlen, welche Sie in unserer eigenen arbeitsmedizinischen Praxis durchführen lassen können. Durch die Schulung erfüllen Betriebe alle gesetzlichen Pflichten und sichern sich gegen Haftungsrisiken ab.

Theoretische und praktische Inhalte

Im theoretischen Teil stehen Arbeitssicherheit, Unfallverhütung, Aufbau und Funktion verschiedener Bauarten (z. B. Scheren-, Teleskop- oder Anhängerbühnen) sowie Einsatzgrenzen im Fokus. Der Praxisteil vermittelt die sichere Bedienung, tägliche Sicht- und Funktionsprüfungen, Notablassübungen und den richtigen Umgang mit Lasten. Durch realitätsnahe Übungen trainieren die Teilnehmer, wie sie Hubarbeitsbühnen sicher einsetzen und typische Fehler vermeiden.

Ablauf & Prüfung

Die Ausbildung dauert in der Regel einen Tag und ist sowohl in Duisburg als auch als Inhouse-Schulung direkt im Unternehmen möglich. Zum Abschluss erfolgt eine theoretische und praktische Prüfung. Die Teilnehmer müssen ihr Wissen in einem Multiple-Choice-Test nachweisen und zeigen im Praxisteil ihre sichere Bedienung. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten sie ein Zertifikat und einen Bedienerausweis, der den rechtssicheren Einsatz dokumentiert.

Vorteile für Unternehmen & Teilnehmer

Unternehmen profitieren von geschulten Mitarbeitern, die Hubarbeitsbühnen effizient und sicher einsetzen. Das reduziert Unfallrisiken, steigert die Arbeitssicherheit und senkt Ausfallzeiten. Teilnehmer gewinnen Fachwissen, Sicherheit im Umgang mit den Maschinen und ein anerkanntes Zertifikat, das auch ihre beruflichen Chancen verbessert. Mit WS Industries setzen Betriebe auf eine praxisnahe, gesetzeskonforme und nachhaltige Ausbildung.

Inhalte der Schulung

Die Aus­bil­dung zum/r Be­die­ner/in von Ar­beitsbühnen gemäß DGUV Regel 100-500 und DGUV Grund­satz 308-008 um­fasst u. a. fol­gen­de Aus­bil­dungs­in­hal­te

  • The­o­rie und Pra­xis nach DGUV Grund­satz 308-008
  • Recht­li­che Grund­la­gen
  • Un­fall­ge­sche­hen
  • Auf­bau und Funk­ti­on von Hu­b­a­r­beitsbühnen
  • Be­trieb all­ge­mein
  • Re­gelmäßige Prüfun­gen
  • Um­gang mit der Last
  • Son­der­einsätze
  • Ver­kehrs­re­geln – Ver­kehrs­we­ge
  • Ein­wei­sung/Be­die­nerübun­gen
  • The­o­re­ti­sche und prak­ti­sche Prüfung 

Bei der Aus­bil­dung han­delt es sich um ein Ta­ges­se­mi­nar. Die Länge ist abhängig von der Per­so­ne­n­an­zahl.

Sie benötigen mehr Informationen?

Ihr Ansprechpartner steht für Sie bereit

Mann vor Firmengebäude lächelt

Mein Name ist Dominik Brune und ich bin Ihr Experte rund um die Schulung zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen. Vereinbaren Sie einfach ein unverbindliches Beratungsgespräch mit mir und wir bewerten gemeinsam Ihre Situation und die beste Lösung für Sie.

Jetzt Termin anfragen!

Häufige Fragen zur
Hubarbeitsbühnen Schulung

Ist Ihre Frage nicht dabei? Kein Problem, einfach Termin vereinbaren und
wir kümmern gerne um Ihre Fragen!

Nur ausgebildete und beauftragte Personen dürfen eine Hubarbeitsbühne bedienen. Laut DGUV 308-008 und Betriebssicherheitsverordnung müssen sie mindestens 18 Jahre alt sein, sollte eine arbeitsmedizinische Untersuchung (G25 und G41) absolviert haben und muss eine anerkannte Schulung erfolgreich abgeschlossen haben.

Die Grundausbildung dauert in der Regel einen Tag. Je nach Teilnehmeranzahl, Vorkenntnissen und eingesetzten Bühnenarten kann sich die Dauer leicht verlängern. Am Ende steht eine theoretische und praktische Prüfung.

Ja, die DGUV schreibt vor, dass eine jährliche Unterweisung im Umgang mit Hubarbeitsbühnen erfolgen muss. Das Grundzertifikat behält seine Gültigkeit, regelmäßige Auffrischungen sind jedoch Pflicht.

Nach erfolgreicher theoretischer und praktischer Prüfung erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat sowie einen persönlichen Bedienerausweis für Hubarbeitsbühnen. Dieser dient als Nachweis gegenüber dem Arbeitgeber und den Berufsgenossenschaften.

Die Schulung umfasst rechtliche Grundlagen, Arbeitssicherheit, Aufbau und Funktion der Bühnen, Unfallverhütung, praktische Übungen zur sicheren Bedienung sowie eine Abschlussprüfung. Auch Themen wie Sicht- und Funktionsprüfungen, Notablass und Sondereinsätze sind Bestandteil.

Weil wir jede Hubarbeitsbühnen-Schulung individuell kalkulieren – abhängig von Teilnehmeranzahl und gewünschtem Umfang. So zahlen Sie nur für das, was Sie wirklich brauchen. Wir erstellen Ihnen gern ein unverbindliches Angebot.

Unsere Schulung zum Führen von Hubarbeitsbühnen kann sowohl in Duisburg als auch direkt bei Ihnen vor Ort durchgeführt werden. So profitieren Ihre Mitarbeiter von praxisnahen Übungen unter realen Arbeitsbedingungen – selbstverständlich mit professioneller Betreuung.

Die Gruppengröße ist auf maximal 10 Teilnehmende begrenzt. So stellen wir sicher, dass jeder ausreichend betreut wird und die praktischen Übungen effizient durchgeführt werden können.

Wenn Mitarbeiter ohne gültige Hubarbeitsbühnen-Schulung eingesetzt werden, kann dies zu Bußgeldern durch die Berufsgenossenschaft führen. Im Falle eines Unfalls haftet der Unternehmer persönlich – auch strafrechtlich.

Unsere Schulung richtet sich nach:

  • DGUV Vorschrift 1

  • DGUV Grundsatz 308-008

  • DGUV Regel 100-500

  • DGUV Information 208-019
  • TRBS 2111 Teil 1

Diese Vorschriften regeln wer befugt ist eine Hubarbeitsbühne zu bedienen und wie Unternehmen ihrer Pflicht zur Gefährdungsminimierung nachkommen.