Unterweisung nach DGUV Vorschrift 3
Wer in einem Unternehmen mit elektrischen Betriebsmitteln arbeitet, muss qualifiziert und unterwiesen sein. Die Unterweisung zur Elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP) richtet sich an Mitarbeitende ohne elektrotechnische Ausbildung, die unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft elektrotechnische Tätigkeiten übernehmen. Diese Schulung sensibilisiert für elektrische Gefährdungen und vermittelt grundlegende Kenntnisse im Umgang mit Strom, Schutzmaßnahmen und Unfallschutz.

Gesetzliche Anforderungen an elektrotechnisch unterwiesene Personen
Gemäß der DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) dürfen elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter deren Leitung und Aufsicht errichtet, geändert oder instandgehalten werden. Für bestimmte einfache Tätigkeiten ist es zulässig, dass sogenannte elektrotechnisch unterwiesene Personen diese Aufgaben übernehmen – vorausgesetzt, sie wurden fachlich korrekt unterwiesen und eingewiesen.
Unsere Schulung erfüllt exakt diese Anforderungen und unterstützt Unternehmen dabei, rechtskonform und sicher zu handeln.
Für wen ist die
EuP-Unterweisung geeignet?
Diese Schulung richtet sich an Mitarbeitende ohne elektrotechnische Ausbildung, die unter Aufsicht einer Elektrofachkraft an elektrischen Betriebsmitteln arbeiten – etwa bei der Bedienung von Maschinen, der Instandhaltung oder bei einfachen Messaufgaben. Besonders relevant ist die Unterweisung für Beschäftigte in der Produktion, im Handwerk, in der Instandhaltung oder im technischen Service.
Rechtssicher handeln
Schulungspflicht erfüllen
Die Teilnahme an einer EuP-Unterweisung ist ein wesentlicher Bestandteil der betrieblichen Arbeitssicherheit. Arbeitgeber erfüllen mit dieser Maßnahme nicht nur gesetzliche Pflichten, sondern senken gleichzeitig das Risiko für Personen- und Sachschäden im Betrieb. Unsere Schulung ist so konzipiert, dass sie direkt in die Praxis übertragen werden kann – kompakt, verständlich und mit hohem Nutzen für die tägliche Arbeit.
Inhalte der Unterweisung
Die Unterweisung zur elektrotechnisch unterwiesenen Person ist auf vier Stunden ausgelegt und beinhaltet zentrale Themen zur Arbeitssicherheit und elektrotechnischem Grundwissen:
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Gesetzliche Grundlagen und Vorschriften
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Aufgaben und Tätigkeitsbereiche der EuP
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Bestellvorgang und Voraussetzungen für die Bestellung
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Grundlagen der Elektrotechnik
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Fehlermöglichkeiten und typische Gefährdungen
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Schutzmaßnahmen, PSA (Persönliche Schutzausrüstung) und Schutzsysteme
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Messen, Prüfen und Umgang mit Prüfgeräten
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Verhalten im Notfall und Erste Hilfe bei Stromunfällen
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Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel
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Mein Name ist Andre Rolf Weber und ich bin Ihr Dozent rund um die Unterweisung für elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP). Vereinbaren Sie einfach ein unverbindliches Gespräch mit mir und wir finden gemeinsam einen passenden Termin für Sie.
Die häufigsten Fragen
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Eine EuP ist eine Person ohne elektrotechnische Ausbildung, die für bestimmte Tätigkeiten an elektrischen Betriebsmitteln unterwiesen wurde und unter der Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft arbeitet. Die Unterweisung befähigt sie, einfache elektrotechnische Aufgaben sicher durchzuführen.
Grundsätzlich kann jede Person mit technischer Grundqualifikation oder Betriebserfahrung zur EuP unterwiesen werden – z. B. Produktionsmitarbeiter, Hausmeister oder Servicetechniker –, sofern sie regelmäßig geschult wird und unter Aufsicht arbeitet.
Ja. Gemäß DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) dürfen bestimmte Tätigkeiten nur von Elektrofachkräften oder elektrotechnisch unterwiesenen Personen ausgeführt werden. Die EuP-Unterweisung dient somit der rechtssicheren Organisation im Betrieb.
Die Schulung dauert in der Regel 4 Stunden und kann als Präsenzveranstaltung oder in Form eines Online-Kurses durchgeführt werden.
Die Unterweisung muss mindestens einmal jährlich aufgefrischt werden, um den Kenntnisstand aktuell zu halten. Änderungen im Arbeitsumfeld oder neue Gefährdungen können zusätzliche Schulungen erfordern.
Eine Elektrofachkraft hat eine abgeschlossene elektrotechnische Berufsausbildung und darf selbstständig arbeiten. Eine EuP hingegen darf nur nach erfolgter Unterweisung und unter fachlicher Aufsicht tätig werden.
Ja, nach erfolgreicher Teilnahme an der Schulung zur elektrotechnisch unterwiesenen Person erhalten die Teilnehmenden ein Teilnahmezertifikat als Nachweis für die absolvierte Unterweisung.













