Si­cher­heit und Grund­la­gen für elek­tro­tech­nisch un­ter­wie­se­ne Per­so­nen (EuP)

Pra­xis­na­he Un­ter­wei­sung nach ak­tu­el­len Vor­schrif­ten (DGUV, ArbSchG, Arb­MedVV)

Er­fah­re­ne Do­zen­ten mit Ex­per­ti­se in Elek­tro­tech­nik und Ar­beits­si­cher­heit

Schu­lung bei uns vor Ort, Inhouse oder On­line möglich

Un­ter­wei­sung nach DGUV Vor­schrift 3

Wer in einem Un­ter­neh­men mit elek­tri­schen Be­triebs­mit­teln ar­bei­tet, muss qua­li­fi­ziert und un­ter­wie­sen sein. Die Un­ter­wei­sung zur Elek­tro­tech­nisch un­ter­wie­se­nen Per­son (EuP) rich­tet sich an Mit­a­r­bei­ten­de ohne elek­tro­tech­ni­sche Aus­bil­dung, die unter Lei­tung und Auf­sicht einer Elek­tro­fach­kraft elek­tro­tech­ni­sche Tätig­kei­ten über­neh­men. Diese Schu­lung sen­si­bi­li­siert für elek­tri­sche Gefähr­dun­gen und ver­mit­telt grund­le­gen­de Kennt­nis­se im Um­gang mit Strom, Schutz­maßnah­men und Un­fall­schutz.

Elektriker arbeitet an Wandsteckdosen

Ge­setz­li­che An­for­de­run­gen an elek­tro­tech­nisch un­ter­wie­se­ne Per­so­nen

Gemäß der DGUV Vor­schrift 3 (ehe­mals BGV A3) dürfen elek­tri­sche An­la­gen und Be­triebs­mit­tel nur von einer Elek­tro­fach­kraft oder unter deren Lei­tung und Auf­sicht er­rich­tet, geändert oder in­stand­ge­hal­ten wer­den. Für be­stimm­te ein­fa­che Tätig­kei­ten ist es zulässig, dass so­ge­nann­te elek­tro­tech­nisch un­ter­wie­se­ne Per­so­nen diese Auf­ga­ben über­neh­men – vor­aus­ge­setzt, sie wur­den fach­lich kor­rekt un­ter­wie­sen und ein­ge­wie­sen.

Un­se­re Schu­lung erfüllt exakt diese An­for­de­run­gen und un­terstützt Un­ter­neh­men dabei, rechts­kon­form und si­cher zu han­deln.

Für wen ist die
EuP-Un­ter­wei­sung ge­eig­net?

Diese Schu­lung rich­tet sich an Mit­a­r­bei­ten­de ohne elek­tro­tech­ni­sche Aus­bil­dung, die unter Auf­sicht einer Elek­tro­fach­kraft an elek­tri­schen Be­triebs­mit­teln ar­bei­ten – etwa bei der Be­die­nung von Ma­schi­nen, der In­stand­hal­tung oder bei ein­fa­chen Mes­s­auf­ga­ben. Be­son­ders re­le­vant ist die Un­ter­wei­sung für Beschäftig­te in der Pro­duk­ti­on, im Hand­werk, in der In­stand­hal­tung oder im tech­ni­schen Ser­vice.

Rechts­si­cher han­deln
Schu­lungs­pflicht erfüllen

Die Teil­nah­me an einer EuP-Un­ter­wei­sung ist ein we­sent­li­cher Be­stand­teil der be­trieb­li­chen Ar­beits­si­cher­heit. Ar­beit­ge­ber erfüllen mit die­ser Maßnahme nicht nur ge­setz­li­che Pflich­ten, son­dern sen­ken gleich­zei­tig das Ri­si­ko für Per­so­nen- und Sachschäden im Be­trieb. Un­se­re Schu­lung ist so kon­zi­piert, dass sie di­rekt in die Pra­xis übert­ra­gen wer­den kann – kom­pakt, verständ­lich und mit hohem Nut­zen für die tägli­che Ar­beit.

In­hal­te der Un­ter­wei­sung

Die Un­ter­wei­sung zur elek­tro­tech­nisch un­ter­wie­se­nen Per­son ist auf vier Stun­den aus­ge­legt und be­in­hal­tet zen­tra­le The­men zur Ar­beits­si­cher­heit und elek­tro­tech­ni­schem Grund­wis­sen:

  • Ge­setz­li­che Grund­la­gen und Vor­schrif­ten

  • Auf­ga­ben und Tätig­keits­be­rei­che der EuP

  • Be­stell­vor­gang und Vor­aus­set­zun­gen für die Be­stel­lung

  • Grund­la­gen der Elek­tro­tech­nik

  • Feh­lermöglich­kei­ten und ty­pi­sche Gefähr­dun­gen

  • Schutz­maßnah­men, PSA (Persönli­che Schutzausrüstung) und Schutz­sys­te­me

  • Mes­sen, Prüfen und Um­gang mit Prüfgeräten

  • Ver­hal­ten im Not­fall und Erste Hilfe bei Stro­munfällen

  • Prüfung orts­veränder­li­cher elek­tri­scher Ar­beits­mit­tel

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Mann in Anzug vor blauem Kunstwerk

Mein Name ist Andre Rolf Weber und ich bin Ihr Dozent rund um die Unterweisung für elek­tro­tech­nisch un­ter­wie­se­ne Per­so­nen (EuP). Vereinbaren Sie einfach ein unverbindliches Gespräch mit mir und wir finden gemeinsam einen passenden Termin für Sie.

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Eine EuP ist eine Person ohne elektrotechnische Ausbildung, die für bestimmte Tätigkeiten an elektrischen Betriebsmitteln unterwiesen wurde und unter der Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft arbeitet. Die Unterweisung befähigt sie, einfache elektrotechnische Aufgaben sicher durchzuführen.

Grundsätzlich kann jede Person mit technischer Grundqualifikation oder Betriebserfahrung zur EuP unterwiesen werden – z. B. Produktionsmitarbeiter, Hausmeister oder Servicetechniker –, sofern sie regelmäßig geschult wird und unter Aufsicht arbeitet.

Ja. Gemäß DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) dürfen bestimmte Tätigkeiten nur von Elektrofachkräften oder elektrotechnisch unterwiesenen Personen ausgeführt werden. Die EuP-Unterweisung dient somit der rechtssicheren Organisation im Betrieb.

Die Schulung dauert in der Regel 4 Stunden und kann als Präsenzveranstaltung oder in Form eines Online-Kurses durchgeführt werden.

Die Unterweisung muss mindestens einmal jährlich aufgefrischt werden, um den Kenntnisstand aktuell zu halten. Änderungen im Arbeitsumfeld oder neue Gefährdungen können zusätzliche Schulungen erfordern.

Eine Elektrofachkraft hat eine abgeschlossene elektrotechnische Berufsausbildung und darf selbstständig arbeiten. Eine EuP hingegen darf nur nach erfolgter Unterweisung und unter fachlicher Aufsicht tätig werden.

Ja, nach erfolgreicher Teilnahme an der Schulung zur elektrotechnisch unterwiesenen Person erhalten die Teilnehmenden ein Teilnahmezertifikat als Nachweis für die absolvierte Unterweisung.