Letzter Platzhalter Testbeitrag

Das ist ein kurzer Platzhalter Text, der diesen Beitrag schmackhaft machen soll.

Simon Thißen

veröffentlicht am

12.10.2024 - 03:10 Uhr

Das erfahren Sie in diesem Beitrag:

Test Content meiner Unterweisung Indicators ball inside proactive up collaborative

Unter dem Be­griff „Ar­beits­si­cher­heit“ wird der Schutz von Beschäftig­ten bei der Ausübung ihrer Tätig­keit ver­stan­den. Dazu zählt aber nicht nur die Ver­mei­dung von Ar­beits­unfällen, son­dern auch die Ge­ring­hal­tung von Ge­fah­ren und Ri­si­ken zur Er­hal­tung der Ge­sund­heit der Mit­a­r­bei­ter. Eben­so soll der nach­ge­gan­ge­nen Tätig­keit weder dem körper­li­chen Ge­sund­heits­zu­stand noch dem see­li­schen Wohl­be­fin­den scha­den. Soll­te sich die Tätig­keit je­doch ne­ga­tiv auf den Beschäftig­ten aus­wir­ken, so kann die wei­te­re Ausübung der Tätig­keit eine Ver­let­zung nach sich zie­hen oder auch zu einer be­rufs­be­ding­ten Ar­beits­unfähig­keit führen. 

Heu­ti­ger Stel­len­wert der Ar­beits­si­cher­heit

Dass die Si­cher­heit der Mit­a­r­bei­ter einen so hohen Stel­len­wert wie heute ein­nimmt, war nicht immer so. Ge­ra­de während der In­dus­tri­a­li­sie­rung wurde auf ge­re­gel­te Ar­beits­zei­ten, An­spruch auf Ur­laub oder eine Ent­gelt­fort­zah­lung im Krank­heits­fall we­ni­ger Wert ge­legt. Dass die Si­cher­heit der Mit­a­r­bei­ter einen so hohen Stel­len­wert wie heute ein­nimmt, war nicht immer so. Ge­ra­de während der In­dus­tri­a­li­sie­rung wurde auf ge­re­gel­te Ar­beits­zei­ten, An­spruch auf Ur­laub oder eine Ent­gelt­fort­zah­lung im Krank­heits­fall we­ni­ger Wert ge­legt.

Heute spie­len die all­ge­mei­ne Ar­beits­si­cher­heit und der Ge­sund­heits­schutz eine zu­neh­mend ele­men­ta­re und an Be­deu­tung ge­win­nen­de Rolle. So ist diese in einer durch den di­gi­ta­len Wan­del sich immer schnel­ler ent­wi­ckeln­den Ar­beits­welt un­ab­ding­bar und ver­pflich­tend ge­wor­den. Für ein funk­tio­nie­ren­des Beschäfti­gungs­sys­tem ist die Schaf­fung und be­son­ders der Er­halt si­che­rer Ar­beits­be­din­gun­gen eine Grund­la­ge. 

Indicators ball inside proactive up collaborative

Unter dem Be­griff „Ar­beits­si­cher­heit“ wird der Schutz von Beschäftig­ten bei der Ausübung ihrer Tätig­keit ver­stan­den. Dazu zählt aber nicht nur die Ver­mei­dung von Ar­beits­unfällen, son­dern auch die Ge­ring­hal­tung von Ge­fah­ren und Ri­si­ken zur Er­hal­tung der Ge­sund­heit der Mit­a­r­bei­ter. Eben­so soll der nach­ge­gan­ge­nen Tätig­keit weder dem körper­li­chen Ge­sund­heits­zu­stand noch dem see­li­schen Wohl­be­fin­den scha­den. Soll­te sich die Tätig­keit je­doch ne­ga­tiv auf den Beschäftig­ten aus­wir­ken, so kann die wei­te­re Ausübung der Tätig­keit eine Ver­let­zung nach sich zie­hen oder auch zu einer be­rufs­be­ding­ten Ar­beits­unfähig­keit führen.